Allgemeine Geschäftsbedingungen

Texture Consulting Petry

 

I. Geltungsbereich und Vorrang individueller Vereinbarungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über Dienstleistungen von Texture Consulting Petry, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Texture Consulting Petry ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Texture Consulting Petry und demAuftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Textform getroffen wurden.


II. Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektauftrag oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform. Texture Consulting Petry obliegt die Entscheidung, ob die Leistungen vor Ort beim Auftraggeber oder remote erbracht werden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Texture Consulting Petry eine fachgerechte Dienstleistung nach dem vereinbarten Leistungsinhalt, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg oder wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg.


III. Vertragsschluss und Angebotsgrundlagen

Angebote von Texture Consulting Petry sind, sofern nicht anders bezeichnet, unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Texture Consulting Petry eine Beauftragung in Textform bestätigt, der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt oder Texture Consulting Petry mit der Leistungserbringung beginnt und der Auftraggeber dem nicht unverzüglich widerspricht.

Wesentliche Grundlagen für die Leistungserbringung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Daten, Vorgaben und Freigaben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Inhalte vollständig, richtig und für die vereinbarte Nutzung geeignet sind.


IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und in geeigneter Form zu erbringen. Dazu gehört insbesondere, dass der Auftraggeber erforderliche Informationen, Zugänge, Inhalte, Unterlagen, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig bereitstellt.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die angemeldeten Teilnehmer an Schulungen teilnehmen und die technischen Voraussetzungen bei vor Ort- und Online-Trainings, Coachings und Projektkoordination gegeben sind. Die Vergütung von Texture Consulting Petry verringert sich nicht, wenn die vorgenannten Obliegenheiten durch den Auftraggeber nicht erfüllt werden.

Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände, die hierdurch entstehen, kann Texture Consulting Petry gesondert nach angemessenen Sätzen berechnen, sofern der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten hat.


V. Termine, Fristen und Leistungserbringung

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Texture Consulting Petry erbringt die Leistungen nach dem vereinbarten Zeitplan, soweit dieser festgelegt wurde. Soweit keine Zeitplanung vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.


VI. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt er dies Texture Consulting Petry in Textform mit. TextureConsulting Petry prüft die Umsetzbarkeit und teilt dem Auftraggeber in Textform mit, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung umgesetzt werden kann.

Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen werden nur geschuldet, wenn sie in Textform vereinbart wurden. Mehrkosten, Terminverschiebungen und zusätzliche Abstimmungen, die durch Änderungen entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.

Sagt der Auftraggeber vereinbarte Schulungen und Termine ab, sind diese in voller Höhe zu vergüten, wenn die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt und zur Hälfte zu vergüten, wenn die Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Davon unabhängig bleiben bereits gebuchte Tage durch Texture Consulting Petry berechenbar.


VII. Vergütung, Abrechnung und Spesen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand (Stunden- oder Tagessatz) oder Pojekt– bzw. Schulungspauschalen. Texture Consulting Petry ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen zu stellen.

Reisezeiten, Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden vom Auftraggeber erstattet. Sie werden in angemessener Höhe nach Nachweis oder nach vereinbarten Pauschalen abgerechnet. Reisezeiten werden mit 60% des vereinbarten Stundensatzes berechnet.


VIII. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung hat unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Texture Consulting Petry berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge auszusetzen. Dadurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten von Texture Consulting Petry. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.


IX. Beanstandungen

Beanstandungen sind nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Leistungserbringung. Nicht offensichtlich erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung durch den Auftraggeber mitzuteilen.Texture Consulting Petry wird berechtigte Mängel oder Abweichungen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs innerhalb einer angemessenen Frist beheben, sofern dies geschuldet ist.


X. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen sind insbesondere von Texture Consulting Petry eingebrachte Methodiken, Schulungsunterlagen, Präsentationen oder Prozessleitfäden sowieBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse, interne Abläufe, Konditionen, nicht öffentliche Konzepte sowie technische und wirtschaftliche Informationen.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt sind oder aufgrund zwingender Vorgaben offengelegt werden müssen. In letzterem Fall wird die betroffene Partei, soweit möglich, vorab informiert.


XI. Nutzungsrechte

Texture Consulting Petry räumt dem Auftraggeber das Recht zur internen Anwendung des vermittelten Wissens durch die geschulten Personen ein, frühestens jedoch nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Jede darüber hinausgehende kommerzielle Weiterverwertung der von TextureConsulting Petry eingebrachten Methodiken, Schulungsunterlagen, Präsentationen oder Prozessleitfäden ist untersagt. Insbesondere ist es der empfangenden Partei nicht gestattet, diese Inhalte als eigene Dienstleistung Dritten gegenüber anzubieten oder als Multiplikator (Train-the-Trainer) ohne Zustimmung in Textform von TextureConsulting Petry zu nutzen.

Sämtliche Urheberrechte an Konzepten zum Coaching der Narbentwicklung und Narbreparatur, zur Prozessoptimierung, zu spezifischen Analyse- und Prüfverfahren für Designoberflächen sowie proprietären Coaching-Tools und an Schulungsunterlagen verbleiben bei Texture Consulting Petry. Eine Vervielfältigung oder Bearbeitung von Coaching- und Schulungsmaterialien für externe Zwecke ist ausgeschlossen.

Texture Consulting Petry ist berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Ideen und Erfahrungen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, weiter zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

 


XII. Verantwortung für Inhalte, Rechte Dritter und Freistellung

Sofern der Auftraggeber Texture Consulting Petry Inhalte, Daten, Materialien oder Vorgaben zur Verfügung stellt oder deren Nutzung verlangt, stellt der Auftraggeber sicher, dass er hierzu berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig sind und verwendet werden dürfen.

Der Auftraggeber stellt Texture Consulting Petry von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung aus der Nutzung bereitgestellter Inhalte oder Vorgaben geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Texture Consulting Petry informiert den Auftraggeber unverzüglich über entsprechende Ansprüche und stimmt das weitere Vorgehen ab.


XIII. Haftung

Texture Consulting Petry haftet für Schäden nur, wenn sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Texture Consulting Petry nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

In Fällen der Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von TextureConsulting Petrys auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


XIV. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Kann Texture Consulting Petry aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, Leistungen nicht oder nicht fristgerecht erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche Ereignisse können beispielsweise Ausfälle zentraler Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Streiks, Naturereignisse oder vergleichbare Umstände sein.

Beide Parteien werden sich in solchen Fällen unverzüglich informieren und die Auswirkungen auf Termine und Leistungserbringung angemessen abstimmen.


XV. Vertragsdauer, Kündigung und Beendigung

Sofern eine laufende Zusammenarbeit vereinbart ist, gilt die vereinbarte Vertragslaufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit angemessener Frist, die in der Regel 14 Tage beträgt, in Textform gekündigt werden, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Projektaufträge enden mit Beendigung des Projekts.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung wiederholt verletzt oder wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist.

Nach Vertragsbeendigung sind bis dahin erbrachte Leistungen abzurechnen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.


XVI. Datenschutz

Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung nur, soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Texture Consulting Petry nur solche personenbezogenen Daten zu übermitteln, zu deren Weitergabe und Verarbeitung er berechtigt ist.

Soweit für die Vertragsdurchführung besondere Vereinbarungen zur Datenverarbeitung erforderlich sind, werden diese gesondert in Textform geregelt.


XVII. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen Texture Consulting Petry bedarf der vorherigen Zustimmung von Texture Consulting Petrys in Textform, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen.


XVIII. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz von Texture Consulting Petry.

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteienverpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.